- Joint Implementation
- Joint Implementation['dʒɔɪnt ɪmplɪmen'teɪʃn; englisch »gemeinsame Ausführung«], Abkürzung JI, die gemeinsame Umsetzung der sich aus der Klimarahmenkonvention ergebenden Vertragsverpflichtungen. Dabei wird angenommen, dass gemeinsam ergriffene Maßnahmen des Klimaschutzes kostengünstiger sein können als einzelstaatliche. Dies betrifft besonders die Kooperation der westlichen Industriestaaten mit den Entwicklungsländern und den Ländern Osteuropas. Aufgrund veralteter Anlagen z. B. zur Energieerzeugung ist hier bei einer Modernisierung der erzielte Effekt der Reduktion von Treibhausgasen wesentlich größer und insgesamt somit kostengünstiger zu erreichen, als in Industrieländern. Wenn z. B. Kraftwerke modernisiert werden, kann dies anteilig beiden Vertragsparteien gutgeschrieben werden. Umweltschützer befürchten jedoch, dass mit dieser für die Industrieländer günstigen Regelung Energiesparmaßnahmen im eigenen Land vernachlässigt werden.
Universal-Lexikon. 2012.